War die SED eine kriminelle Organisation?

von Martin Böttger

Politiker der Linkspartei räumen heutzutage in aller Regel ein, dass es in der DDR Unrecht gegeben habe, behaupten jedoch im gleichen Atemzug, dass dieser Staat insgesamt kein Unrechtsstaat gewesen sei. Ihre Vorgängerpartei, die SED habe viele Fehler gemacht, sie wäre aber von Anfang an legitimiert gewesen, die „führende Rolle“ im Staat DDR zu spielen. Deswegen habe es auch die erste frei gewählte Volkskammer der DDR im Jahre 1990 unterlassen, die SED als kriminelle Organisation zu bezeichnen und ihre Nachfolgepartei zu verbieten. In der Tat: ein Sonderausschuss dieses Parlaments konzentrierte sich in dieser bewegten Zeit auf die Staatssicherheit als „Schild und Schwert der Partei“ und ließ deren Auftraggeber, die SED, außen vor.

Hatte denn überhaupt die SED Schuld auf sich geladen, fragen manche. Ich erinnere mich an eine Podiumsdiskussion am 7. Oktober 2004 in Zwickau, als MdL Klaus Bartl diese Frage vehement verneinte. Die SED, so Bartl, der bis 1989 Abteilungsleiter für Staat und Recht der Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt dieser Partei war, sei die legitime Vertreterin der Arbeiterklasse gewesen. Sie hätte die Machtfrage von Anfang an und für alle Zeit definitiv geklärt und mit gutem Recht „keine Luft ran gelassen“. Alle, die es gewagt hätten, die Machtfrage zu stellen, hätten damit die verfassungsmäßige Ordnung der DDR in Frage gestellt und seien deswegen zu Recht verurteilt worden.

So wie Klaus Bartl argumentieren auch heute noch Politiker der Linkspartei, indem sie der SED noch nachträglich das Recht zubilligen, 40 Jahre lang die Regierungspartei gestellt zu haben. So fragt es sich schon, wie einzelne demokratische Politiker auf die Idee kommen können, es sei an der Zeit, an „Versöhnung“ zu denken gegenüber einer Partei, die sich ihrer Methoden der Diktaturdurchsetzung in den 1940er Jahren nicht nur nicht schämt, sondern offenbar stolz darauf ist und als Argument zur Legitimierung der Diktatur der „Arbeiterklasse“ ins Feld führt. Was die tatsächlichen Arbeiter in der DDR von dem Aufkleber „Herrschaft der Arbeiterklasse“ hielten, haben sie durch den Aufstand des 17. Juni 1953 der Nachwelt unzweideutig mitgeteilt.

Die ersten und letzten Wahlen auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone fanden im Herbst 1946 statt. Bei diesen Landtags- und Kreistagswahlen erhielt die SED zwar 47,5 % der Stimmen, jedoch nicht die angestrebte absolute Mehrheit. Bei diesem Ergebnis ist zu berücksichtigen, dass die Mitbewerberinnen CDU und LDP wegen noch fehlender Ortsverbände benachteiligt waren und dass die Kommunisten auch mit Hilfe des sowjetischen Militärs bereits im April 1946 ihre stärksten Konkurrenten, die Sozialdemokraten, durch Zwangsvereinigung ausgeschaltet hatten.

Am 20. Dezember 1947 setzte die sowjetische Besatzungsmacht den demokratisch gewählten Parteivorstand der CDU ab und schuf eine Abhängigkeit dieser Partei von der SED. Im April und Mai 1948 gründeten die sowjetischen Besatzer noch zwei weitere Parteien: DBD und NDPD. Diese wurden alsbald mit den bisher existierenden, schon weitgehend gleichgeschalteten drei Parteien zur „Nationalen Front“ vereinigt. Die Führung dieses „Blocks“ übernahm die SED.

Ab 1950 gab es dann keine Wahlen mehr, sondern nur noch Abstimmungen über Einheitslisten der „Nationalen Front“. Das bedeutet, dass die SED bis zu diesem Zeitpunkt die absolute Macht an sich gerissen hatte und keine Repression scheute, um diese Macht zu behalten. Im Februar dieses Jahres gründete sie das Ministerium für Staatssicherheit, das in erster Linie dafür zu sorgen hatte, die SED-Macht zu bewahren. Keine Wahl konnte die SED stürzen, denn es gab nichts zu wählen. SED-Kritiker verschwanden in Gefängnissen oder wurden außer Landes gejagt.

Es ist also Lüge, wenn ehemalige SED- und heutige Linkspartei-Mitglieder behaupten, die Machtausübung in 40 Jahren DDR wäre legitim gewesen. Seit 1950 hat die SED ihre Macht illegal ausgeübt, man könnte auch sagen, sie hat sich die Macht erschlichen. Ist das strafbar? Ich denke, bereits nach DDR-Recht wäre das strafbar gewesen. Der § 96 des Strafgesetzbuches der DDR von 1968 lautet: „Wer es unternimmt, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen; … wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft.“

Gerade die SED hat aber „in verräterischer Weise die Macht ergriffen“. Also hätte man unter Anwendung des § 96 StGB der DDR, der übrigens mit „Hochverrat“ überschrieben ist, durchaus eine Handhabe besessen, diese Partei als kriminell zu bezeichnen und ihre Nachfolgepartei zu verbieten.

Ich will damit nicht behaupten, dass alle SED-Mitglieder kriminell waren. Sie wurden aber von ihrer Führung kriminell missbraucht, indem ihnen eingeredet wurde, sie hätten auf ewig das Recht, die Regierung zu bilden. Das Recht der Regierungsbildung hatte die SED allenfalls bis 1950, danach war die DDR eindeutig als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Dies muss immer wieder betont werden, wenn heute aus falsch verstandener Rücksichtnahme nicht vom Unrechtsstaat DDR gesprochen wird.

„Es war nicht alles schlecht!“ und „Es war nicht alles Unrecht!“ hört man immer wieder. Es ist Aufgabe der politischen Bildung, die Bevölkerung darüber aufzuklären, was in unserer Vergangenheit rechtmäßig und was unrechtmäßig ablief. Ein Land, das unrechtmäßig regiert wird, kann kein Rechtsstaat sein.

Der Autor:Martin Böttger ist Außenstellenleiter Chemnitz der BStU

Erschienen in FuR 2010 / 2

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